Das passive Wahlrecht: Wer darf gewählt werden?
Was ist das passive Wahlrecht?
Das passive Wahlrecht ist das Recht, in ein öffentliches Amt gewählt zu werden. Es ist das Gegenstück zum aktiven Wahlrecht, das das Recht zur Stimmabgabe bei Wahlen beinhaltet.
Wer ist passiv wahlberechtigt?
In Deutschland haben alle Deutschen das passive Wahlrecht, die mindestens 18 Jahre alt sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Dies gilt für Wahlen zum Bundestag, zu den Landtagen und zu den Kommunalvertretungen.
Für die Wahl zum Bundespräsidenten gelten besondere Voraussetzungen: Hierzu ist eine absolute Mehrheit der Stimmen der Bundesversammlung erforderlich. Diese setzt sich aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Delegierten der Länder zusammen.
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